Mediana – Konferenz und Plattform zur Medienentwicklung

UPDATE MEDIENENQUETE: Die #mediana-Plattform hat die Einladung von Medienminister Blümel angenommen, im Vorfeld der Medienenquete der Bundesregierung zu den Diskussionspunkten Stellung zu nehmen. Hier geht’s zur Stellungnahme der Plattform.

Das war die #mediana 18

Unter dem Titel „public open spaces“ haben wir uns am 19.5. in der Linzer Kunstuni mit dem demokratiepolitischen Auftrag der Medienlandschaft als Ganzes beschäftigt. Wir wollten wissen, wie der für die Demokratie so wichtige Public Service-Auftrag von Medien künftig organisiert und realisiert werden kann. Mit dabei waren spannende Gäste, wie Corinna Milborn, Leonhard Dobusch, Erich Fenninger, Thomas Drozda, Daniela Kraus, Vanessa Spanbauer, Mustafa Isik, Bettina Figl, Konrad Mitschka uva. Zum Abschluss der Konferenz hat eine prominent besetzte Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen aller politischen Parteien, Medienschaffenden und Wissenschaftler*innen zum Thema „Digitaler public Service“ diskutiert.

Das genaue Programm der #mediana18 können Sie hier nachlesen.

Hier finden Sie alle Fotos, Videos und Audios von der #mediana18.

Und hier gibt’s uns auch auf Facebook.

Veranstaltet wurde die #mediana18 von Radio FRO und der KUPF in Kooperation mit dorftv, fjum – forum medien und journalismus wien, der Kunstuniversität Linz und dem Verband Freier Radios Österreich (VFRÖ).

Programm

Die Medienkonferenz #mediana18 und der Open Commons Kongress haben sich zu einem gemeinsamen Symposium unter dem Titel „Vom demokratischen Auftrag medialen Diskurses“ zusammengeschlossen.

Der Open Commons Kongress findet am Vortag der mediana am Freitag den 18.5. im Linzer Wissensturm statt und beschäftigt sich mit dem Thema „Unwissenheit frisst Demokratie“.

Den Abschluss bildet eine gemeinsame Podiumsdiskussion von #mediana und Open Commons Kongress:


Freitag 18.5.2018 – Open Commons Kongress 2018

Open Commons Kongress 2018

Beginn: 9:00 Uhr, Wissensturm Linz

Das Programm des Open Commons Kongress ist online hier zu finden.

Podiumsdiskussion „Wissens- und Medienarchive als Stärkung der Demokratie“

Beginn: 16:30 Uhr, Wissensturm Linz

Moderation: Barbara Krennmayer (freie Journalistin)

Es diskutieren:

Herbert Hayduck (Leitung ORF-TV Dokumentation und Archive)

Raimund Liebert (Wikimedia Österreich)

Anna Goldenberg (Netzpolitische Medienkolumnistin, Falter)

Marlis Prinzing (Professorin für Medienwissenschaften und Journalistik)

Alexander Baratsits (Jurist, cba.fro.at)


Samstag 19.5.2018 – #mediana18

Einleitung „Digitaler Public Service – Demokratiepolitische Funktionen und der Beitrag von Freien Medien“

Beginn: 9.00 Uhr, Kunstuniversität Linz

Thomas Steinmaurer (Uni Salzburg/Public Network Value Studie)

Maren Beaufort (Österreichische Akademie der Wissenschaften)


Keynotes

Beginn: 9.30 Uhr

Corinna Milborn (Info-Direktorin Puls4): Wie Facebook, Google und Amazon den demokratischen Diskurs zerstören und was man dagegen tun kann.

Leonhard Dobusch (zivilgesellschaftlicher Vertreter CCC im ZDF Fernsehrat): Public Open Spaces


Talks

Beginn: 10:45 Uhr

Konrad Mitschka (ORF Generaldirektion): Public Open Space – ein Beitrag zu (mehr) Public Value?

Erich Fenninger (Volkshilfe, ORF Publikumsrat): Öffentlich-rechtliche Struktur und Zivilgesellschaft – ein Beitrag zu mehr Unabhängigkeit

Vanessa Spanbauer (fresh – Black Austrian Lifestyle Magazin): Vielfalt und Teilhabe – Nischen, die Wirklichkeit schaffen

Daniela Kraus (fjum Wien): Welche Medienkompetenzen braucht Demokratie?

Sigrid Ecker (Infomagazin FROzine) / René Schuster (Radio Helsinki) / Markus Kienast (ZIGE.TV): Public Value und Selbstorganisation – Politischer Journalismus in den Freien Medien


Mittagspause

12:30 – 13:30 Uhr


Moderierte Diskussionsrunden & Workshops

Session 1

13:30 – 15:00 Uhr

Moderation: Alexander Baratsits

– Mustafa Isik (Bayrischer Rundfunk) / Jan-Hendrik Passoth (Digital Media Lab @ MCTS, Technische Universität München) / Barbara Wimmer (futurezone.at): Digitale Öffentlichkeit – Algorithmische Prozesse und politische Meinungsbildung – wie könnte ein „öffentlich-rechtlicher“ Algorithmus aussehen?

Civilmedia: Vernetzungstreffen der Freien Medien in Österreich

Session 2

15:15 – 16:30 Uhr

Moderation: Margarita Köhl

Dieter Zirnig (neuwal.at) / Bettina Figl (Aufmacher-die Medienrunde): Vom Gatekeeper zum Gatewatcher: Neue Funktionen im Digitaljournalismus, Chancen für kollaboratives Medienschaffen

– Kathrin Quatember (Historikerin, Bloggerin): Paralleldimension – Rechte Medien in OÖ

Civilmedia: Vernetzungstreffen der Freien Medien in Österreich


Podiumsdiskussion Digitaler Public Service

17:00 – 18:30

Moderation: Roman Payer (Redakteur APA)

Es diskutieren:

Thomas Drozda (Mediensprecher SPÖ)

Therese Niss (Nationalratsabgeordnete ÖVP)

          – Susanne Fürst (Nationalratsabgeordnete FPÖ)

Clemens Milotta (NEOS)

Severin Mayr (Die Grünen)

Helga Schwarzwald (VFRÖ)

– Leonhard Dobusch (zivilgesellschaftlicher Vertreter CCC im ZDF Fernsehrat)

 

 

#mediana18

Programmierung: Alexander Baratsits
Projektleitung:  Fanja Haybach

Forderungen Plattformregulierung

Positionspapier der Plattform #mediana17 zur Regulierung sozialer Netzwerke:

Für Meinungsäußerungsfreiheit und Pluralität auch im Internet

In einigen der jüngsten Wahlkämpfe wie in den USA, Frankreich und jetzt Deutschland dominierten bei der Beschreibung der politischen Kommunikation die Buzzwords „Fake-News, Hate-Speech und Social Bots“ die Debatte. Die Politik hat darauf zuerst ratlos, dann mit Regulierungsvorschlägen reagiert, die zu einer massiven Einschränkung der Meinungsäußerung führen können, umgekehrt aber nicht geeignet erscheinen, die mit den Buzzwords beschriebenen Phänomene in den Griff zu bekommen.

Im Zuge der Diskussion um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Deutschland hat auch BM Drozda gefordert, Online-Plattformen wie Facebook oder Twitter dazu zu verpflichten, wirksame Beschwerdeverfahren einzurichten, unter Androhung von empfindlichen Strafen. Damit soll dem hervorgerufenen Eindruck Einhalt geboten werden, dass absichtliche Falschmeldungen und Hasspostings oftmals den öffentlichen Diskurs bestimmen.

Klar ist, dass effektives Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte gesichert sein muss. Wie im physischen Raum ist es aber auch im digitalen Raum an der Justiz zu entscheiden, was rechtswidrig oder strafbar ist und was nicht. Aufgrund der Relevanz der Online-Plattformen in der öffentlichen Kommunikation kommt diesen eine wichtige Rolle zu, durch Löschen oder Sperren rechtswidriger Inhalte an deren Bekämpfung mitzuwirken.

Die Verknüpfung empfindlicher Strafen mit der Verpflichtung zur Löschung von „offensichtlich rechtswidrigen Inhalten“ führt jedoch dazu, dass die Entscheidung darüber, was rechtswidrig ist, privaten Online-Plattformen überantwortet wird und diese zur Vermeidung ebensolcher Strafen im Zweifel Inhalte sperren/löschen werden. Das Beispiel Stefanie Sargnagel, der offenbar aufgrund von gezielten falschen Beanstandungen der Facebook-Account gesperrt wurde, obwohl sie selbst Opfer medialer Angriffe war, zeigt, dass übereiltes Vorgehen leicht zur Einschränkung des Rechts auf Meinungsäußerung führen kann. Es bedarf daher Maßnahmen, durch die ein Ausgleich verfassungsgesetzlich geschützter Rechte sichergestellt wird, wie dies etwa in der „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ gefordert wird.

Gleichzeitig sollen Online-Plattformen mit dominanter Marktposition durchaus zu verstärkter Übernahme von Verantwortung bewegt werden. Auch diese haben sich demokratischen Spielregeln zu unterwerfen und bedürfen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Interessen der besonderen Beobachtung und Kontrolle.

Die Forderungen im Überblick

  • Keine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung
  • Keine verpflichtenden Uploadfilter
  • Kennzeichnungspflicht für Parteien auf Social Media Plattformen
  • Recht auf digitale Gegendarstellung
  • Notice-and-Fair-Balance Verfahren
  • Stärkung der Effektivität staatlicher Rechtsdurchsetzung // Einführung einer „Niederlassungsfiktion“
  • Offenlegung und Verfügbarmachung von Schnittstellen
  • Förderung alternativer Online-Plattformen
  • Chancengleichheit im demokratischen Diskurs: Platform Neutrality / Nutzungsrecht

Keine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung

Plattformbetreiber dürfen nicht durch Androhung empfindlicher Strafen dazu genötigt werden, präventiv eigenständig zu entscheiden, welche Inhalte rechtskonform sind und welche nicht. In einem Rechtsstaat muss die rechtliche Letztentscheidung in den Händen der Justiz liegen und darf nicht an private Betreiber ausgelagert werden. Für Inhalte, bei denen die Rechtswidrigkeit nicht, nicht schnell oder nicht sicher festgestellt werden kann, sollte nicht „Im Zweifel löschen/sperren“ gelten, denn ein solches Vorgehen hätte katastrophale Folgen für die Meinungsfreiheit.

Keine verpflichtenden Uploadfilter

Die Einführung verpflichtender Uploadfilter, wie z.B. im Entwurf der Richtlinie Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vorgesehen, führen zu einer zentralen automatisierten Zensurinfrastruktur, darüber hinaus sind sie für Plattformbetreiber große administrative und technische Bürden. Während dies für große Plattformen leistbar ist, würde das für Start-ups sowie nicht-kommerzielle Betreiber (z.B. Wikipedia, cba.fro.at) nicht leistbar sein und sie damit aus dem Markt drängen oder ihnen den Eintritt überhaupt verwehren. Dies würde letztlich die Marktmacht von YouTube, Facebook & Co und damit die Abhängigkeit von diesen noch weiter verstärken.

Kennzeichnungspflicht für Parteien auf Social Media Plattformen

Ungeachtet der Einführung entsprechender Regularien für Social Media Plattformen legen die Erkenntnisse aus den Abstimmungen zu Brexit und der US-Präsidentschaft nahe, dass in der politischen Kommunikation versucht wird, durch Automatisation unlauter Trends zu beeinflussen. Dem sollte insbesondere durch eine Kennzeichnungspflicht des Absenders einer Botschaft, wenn Parteien kommunizieren, entgegengewirkt werden. Durch wissenschaftliche Aufarbeitung sollte die Grundlage für eine faktenbasierte Auseinandersetzung mit dem Phänomen geschaffen werden.

Recht auf digitale Gegendarstellung

Im Bereich Falschmeldungen/Ehrendelikte sollte das Recht auf digitale Gegendarstellung etabliert werden, wonach all jenen NutzerInnen, denen eine gerichtlich festgestellte Falschmeldung/Verleumdung angezeigt wurde, auch die Gegendarstellung angezeigt werden muss.

Notice-and-Fair-Balance Verfahren

Online-Plattformen arbeiten idR auf Basis des Hostprovider-Prinzips. Das heißt, dass sie nicht selbst für die angezeigten Inhalte haften, sondern erst bei einem Hinweis auf einen Verstoß gegen beispielsweise das UrheberInnenrecht tätig werden und diesen Inhalt sofern „offensichtlich rechtswidrig“ oder durch Gerichtsbeschluss nachweislich rechtswidrig löschen oder sperren müssen (Notice-and-Take-Down). Dies erfolgt idR ohne dass UploaderInnen die Möglichkeit bekommen nachzuweisen, dass sie rechtmäßig z.B. von ihrem Recht auf Meinungsäußerung oder einer Urheberrechtsschranke Gebrauch gemacht haben. Es braucht daher ein Notice-and-Fair-Balance Verfahren6, das abgestuft nach der jeweiligen Erscheinungsform, ein entsprechendes Verfahren vorsieht, das etwa auch inkriminierten UserInnen das Recht gibt, die eigene Position zu rechtfertigen. Denn gerade im Kontext politischer Debatten wird das Notice-and-Take-Down-Prinzip oft zweckentfremdet, um unliebsame Inhalte zu unterdrücken. Dadurch soll im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundrechten wie Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit oder Recht auf Privatheit durch ein Notice-and-Fair-Balance-Verfahren hergestellt werden.

Stärkung der Effektivität staatlicher Rechtsdurchsetzung // Einführung einer „Niederlassungsfiktion“

Zu begrüßen ist die Einrichtung einer Beratungsstelle für Opfer von Hasspostings und Internetmobbing. Die Maßnahme sollte durch die Umwandlung bestimmter Privatanklagedelikte, wie z.B. Ehrendelikten in Ermächtigungsdelikte und Verstärkung des Know-hows sowie der personellen Infrastruktur in der Justiz unterstützt werden. Ferner soll bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Meinungsäußerungsfreiheit und Online-Plattformen mit starker Marktmacht die Niederlassung dort gelten, wo das Service angeboten wird und damit anwendbares Recht/Gerichtsstand im Land der NutzerInnen, nicht im Land des Betreibers liegen (Niederlassungsfiktion). Dadurch soll möglich sein, dass Fragen über politische Meinungsäußerung in Österreich nicht – wie im Falle etwa von Facebook Ireland Ltd – nach irischem, sondern nach österreichischem Recht verhandelt wird.

Offenlegung und Verfügbarmachung von Schnittstellen

Alternativen zu bestehenden großen Plattformen haben es wegen des Lock-In Effektes sehr schwer, gegen etablierte Plattformen anzukommen und damit einen Beitrag zu mehr Vielfalt zu leisten. Gerade soziale Plattformen leben davon, dass auch FreundInnen und Bekannte sich auf diesen aktiv aufhalten; ein Wechsel ist erst dann interessant, wenn auch die anderen sich dort befinden. Nur wenn ich mein Netzwerk und meine Freunde mitnehmen kann, ziehe ich es in Betracht auf eine neue Plattform umzusteigen. Plattformbetreiber dürfen NutzerInnen nicht mit ihren eigenen Nutzerdaten in Geiselhaft halten. Durch die verpflichtende Offenlegung und Verfügbarmachung von Schnittstellen (APIs) wird es für neue Plattformbetreiber einfacher, Angebote zu schaffen, die NutzerInnen zum Umstieg auf ein neues System bewegen.

Förderung alternativer Online-Plattformen

Zur aktiven Förderung der Vielfalt ist eine Förderung (der Gründung) nichtdominanter Online-Plattformen mit Geschäftsfeldern unabhängig vom Verkauf von Daten anzustreben. Dies könnte durch die Einrichtung eines eigenen Förderansatzes erfolgen, der im Bereich Medien/Social Media die Gründung neuer oder Weiterentwicklung von Online-Plattformen unterstützt.

Chancengleichheit im demokratischen Diskurs: Platform Neutrality / Nutzungsrecht

Bei dominanten Plattformen, die akribisch Kontrolle über ihre Suchergebnisse und Newsfeeds ausüben, wird aufgrund deren Unausweichlichkeit in Anlehnung kartellrechtlicher und regulatorischer Grundprinzipien (wie zB Essential Facility-Doktrin, Must Carry-Prinzip)7 unter bestimmten Umständen ein Nutzungsrecht (siehe Bsp Sargnagel) abzuleiten sein.

Das Positionspapier zur #mediana17 wird unterstützt von

Radio FRO, epicenter.works, Kulturplattform Oberösterreich, Initiative Netzfreiheit, servus.at, Wikimedia Österreich, Creative Commons Österreich, Verband Freier Radios Österreich, Verband Community Fernsehen Österreich,, fairkom Gesellschaft, Magdalena Reiter (Open Commons Linz), Leonhard Dobusch (Universität Innsbruck), Felix Stalder (World-Information Institute), Konrad Becker (World-Information Institute), Roland Alton (FH Dornbirn), Alexander Baratsits (Mediana).

Linz/Wien/Salzburg, am 15. Juni 2017

Das Positionspapier der Mediana-Plattform in voller Länge finden Sie hier: Download

Forderungen Medienförderung

Die Plattform Mediana präsentierte am 5. Mai ihr Positionspapier zur geplanten Medienförderung von Bundesminister Drozda. Das Positionspapier wurde unter breiter Beteiligung von NGOs und Personen aus dem Medien- und Kultursektor erarbeitet und ist von einem breiten Konsens getragen. Die an der Plattform Beteiligten betonen die Relevanz von Qualitätskriterien. Dr. Alexander Baratsits hält fest: „Qualität ist anhand von konkreten Kriterien objektivierbar. Dazu gehört die Anwendung des korrekten Kollektivvertrags, das Vorhandensein und die Einhaltung eines Redaktionsstatutes und die Anerkennung des Presserates.

Es braucht eine Pluralismusförderung

Qualitätsjournalismus muss besonders für nichtkommerziell ausgerichtete Medien kontinuierlich leistbar sein, stehen sie doch – ganz im Sinne der vierten Gewalt – für jene Unabhängigkeit und Pluralität, die für eine demokratische, aufgeklärte Gesellschaft nicht nur höchst profitabel, sondern schlicht unverzichtbar ist. Die Unterzeichner kritisieren deshalb die geplante Einschränkung der förderungsfähigen Projekte: „Der Förderungsausbau muss sich auch auf nichtkommerzielle Print- und Onlinemedienerstrecken“, fordert Mag. Evelyn Schalk von der IG Kultur Österreich.

Gründungsförderung für innovative Medienprojekte

Dieter Zirnig, Gründer des bereits mehrfach ausgezeichneten Politik- und Wahljournals neuwal.com betont, dass digital-only-Projekte besondere finanzielle Unterstützung im Rahmen der Medienförderung brauchen, etwa über einen nachhaltig dotierten Gründungsfonds „Medienvermittlungsprojekte wie neuwal sind sonst trotz ihres großen gesellschaftlichen Mehrwertes anfangs schlicht nicht zu finanzieren“, so Zirnig.

Mehr finanzielle Mittel für alle Mediengattungen – für eine Erweiterung des NKRF

Eine Erhöhung der Förderung – und damit Anerkennung der unzureichenden Finanzierung – darf sich nicht auf den Sektor der Printmedien beschränken. Nicht nur jener Teil der Medienförderung, der an die Presse geht, muss finanziell aufgestockt werden. Freie Radios und Community TV leisten innerhalb des österreichischen Rundfunkangebots einen einmaligen Beitrag zur Inklusion und Meinungsvielfalt. Dr.in Helga Schwarzwald, Geschäftsführerin des Verbandes Freier Radios Österreich, fordert daher: „Die Mittel für den ‚Nichtkommerziellen Rundfunkfonds‘ (NKRF) bedürfen einer Anhebung, um werbefreies, für die Beteiligung der Bevölkerung offenes Radio und Fernsehen qualitätsvoll weiterzuentwickeln.“

Breite Allianz: Termin für alle Stakeholder mit Bundesminister Drozda

Der konkrete Gesetzesvorschlag des Ministers ist für die nächsten Wochen zu erwarten. Die Plattform Mediana, bestehend aus bisher nicht ausreichend am Verhandlungsprozess beteiligten Stakeholdern, präsentiert deshalb Qualitätskriterien als Beitrag zu dieser gesellschaftlich höchst relevanten Gesetzesreform. Das Positionspapier der Plattform Mediana wird von der IG Kultur Österreich, dem Verband Freier Radios Österreich und dem Freien Radio Oberösterreich FRO, dem Politik- und Wahljournal neuwal.com, dem Verband Community Fernsehen Österreich und der Kulturplattform Oberösterreich unterstützt.

„Zivilgesellschaftlichen AkteurInnen der österreichischen Medienlandschaft muss die Gelegenheit gegeben werden, Bundesminister Thomas Drozda ihre Positionen zur Reform darzulegen“, fordern Thomas Diesenreiter, Geschäftsführer der Kulturplattform Oberösterreich und Andreas Wahl, Geschäftsführer von Radio FRO. Dazu haben sie Medienminister Thomas Drozda das Positionspapier übermittelt und ihn um einen Gesprächstermin gebeten, um die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Verhandlungen um die Medienförderung sicherzustellen.

Das Positionspapier der Mediana-Plattform in voller Länge finden Sie hier: Positionspapier_170505

Hier geht’s zum Video von der Pressekonferenz im Presseclub Concordia